Geerbte Immobilie verkaufen
Wer eine Immobilie erbt, braucht zuerst den Nachweis des Erbrechts. Danach lässt sich der Verkauf in wenigen Schritten organisieren, auch wenn die Erben weit entfernt wohnen.
Erbnachweis und Grundbuch
Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein oder ein notarielles Testament beziehungsweise einen Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Ein Europäisches Nachlasszeugnis wird ebenfalls anerkannt.
Beantragen die Erben die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung gebührenfrei.
Mehrere Erben
Eine Erbengemeinschaft kann die Immobilie nur gemeinsam verkaufen: Alle Miterben müssen zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Sie bringt meist weniger als ein Verkauf am Markt.
Steuern
Für die Erbschaftsteuer gelten Freibeträge, unter anderem 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für jedes Kind. Für den Verkaufsgewinn zählt die Besitzzeit des Erblassers mit: Hatte er die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf einkommensteuerfrei (§ 23 EStG).
So läuft der Verkauf ab
- Werteinschätzung mit Vergleichspreisen aus der Lage
- Unterlagen: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis, bei Vermietung der Mietvertrag
- Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung durch uns
- Notartermin, bei Bedarf mit Vollmacht für abwesende Erben
- Zahlung des Kaufpreises auf das Konto der Erben
Häufige Fragen
Müssen alle Erben zum Notar kommen?
Nein. Wer nicht kommen kann, erteilt eine notariell beglaubigte Vollmacht oder genehmigt den Vertrag nachträglich.
Was ist, wenn die Immobilie vermietet ist?
Der Mietvertrag bleibt bestehen und geht auf den Käufer über. Verkauft wird dann meist an Kapitalanleger.
Wie lange dauert der Verkauf?
Mit vollständigen Unterlagen und einem marktgerechten Preis in der Regel zwei bis vier Monate bis zur Zahlung.
Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.